Allgemeine Geschäftsbedinungen (Kanuverleih)
1. Reservierung
Mit der Reservierung die, schriftlich, mündlich oder per Reservierungsformular erfolgen kann, bietet der Interessent uns (Kanuverleiher Stefan Rohe in folgenden als KV bezeichnet) den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Tourenbeschreibung, verbindlich an. Die Reservierung kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung zustande. Die Anmeldung einer Gruppe erfolgt durch den Gruppensprecher und ist verbindlich für alle Teilnehmer.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Beschreibungen auf unserer Homepage, bzw. dem Inhalt der Reservierungsbestätigung. Personentransporte führen wir aus versicherungstechnischen Gründen nicht durch. Bei Bedarf organisieren wir ein Taxiunternehmen, das den Rücktransport durchführt.
3. Zahlungen
Kanus werden nur ausgegeben wenn die gesamte Leihgebühr 7 Tage vor dem geplanten Termin auf unserem Konto gutgeschrieben ist oder am Tag der Kanutour vor Ort bar bezahlt wird.
4. Rücktritt / Storno durch den Kunden
Der Kunde kann durch eine schriftliche Erklärung jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Bei Stornierungen können wir folgende pauschale Stornogebühren in Rechnung stellen:
bis 30 Tage vor der Kanutour 10 %
ab 29 bis 15 Tage vor der Kanutour 25 %
ab 14 bis 07 Tage vor der Kanutour 50 %
ab 06 bis 01 Tage vor der Kanutour 70 %
Bei Nichtantritt der Kanutour 80 %
Bei Gruppen ist eine Abweichung der Teilnehmerzahl bis zu 20% kostenfrei, es werden keine Stornogebühren erhoben. Falls der Kunde einen Nachweis erbringen kann, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kanuverleiher
1.1 Der KV kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Ermahnung die Kanutour erheblich stört oder sich und andere Teilnehmer gefährdet, so dass eine weitere Teilnahme für den KV nicht tragbar ist. Eine Erstattung der Leihgebühr ist nicht möglich. Nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts besteht vor und während der Kanutour Alkoholverbot..
1.2 In Fällen höherer Gewalt, Hochwasser oder Krankheit des KV kann dieser vom Vertrag zurücktreten, oder wenn eine planmäßige Durchführung der Kanutour durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus von uns nicht zu verantwortenden Gründen, nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch der Leihgebühr.
7.Haftung
Die Haftung des KV richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist die Haftung für Schäden (Körperschäden ausgenommen) auf den dreifachen des Mietpreises beschränkt.
Für verlorene Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld) übernimmt der KV keine Haftung. Für Ihre Persönlichen Gegenstände werden Ihnen wasserdichte Gepäcktonnen zur Verfügung gestellt.
8. Beschädigung / Verlust der Kanus oder Ausrüstung
Werden die Kanus oder die Ausrüstung des KV beschädigt oder gehen verloren, wird die Reparatur oder die Neuanschaffungskosten in Rechnung gestellt.
9. Umweltschutz
Umweltschutz sollte für alle Teilnehmer selbstverständlich sein. Anfallenden Müll können Sie später bei uns abgeben. Bitte beachten Sie dass Sie nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen benutzen. Alle geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.
10. Ersatzansprüche des Teilnehmers
a. Auftretende Mängel (§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige) hat der Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unter der Ihnen bekannten Telefonnummer oder direkt beim KV. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich anzuzeigen. Ansprüche des Kunden gegenüber dem KV, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach 1 Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reisetermin.
11. Gerichtsstand
Maßgeblich ist die deutsche Rechtsprechung. Klagen gegen den KV sind an dessen Firmensitz zu erheben. Für Klagen des KV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, gilt für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden davon nicht berührt.
Kanuverleiher:
Kanu4you
Kanuverleih
Kerstin Rohe
Hasenberg Nr. 5
26197 Großenkneten / Amelhausen
Allgemeine Hinweise:
Keine Vermietung an Nichtschwimmer.
Ein Tragen der Schwimmwesten ist Erwünscht.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtperson.
Es besteht kein Anrecht auf Vertragserfüllung bei übermäßigem Alkoholgenuss.
Es gelten die ausgeschriebenen Umwelt und Naturschutzregeln. Alle Staustufen und Wehre sind zu umtragen.
Die Rücknahme der Boote und Ausrüstung erfolgt im gereinigten Zustand, bei
Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von 10 Euro pro Kanu erhoben.
Wir übernehmen keinen Personentransporte. Auf Wunsch kann ein Taxiunternehmen beauftragt werden.